iManagement

Newletter abonnieren

powered by dodeley

Merkblatt: 1.3.3 Verdampfen/Sublimieren von Oxalsäure

Das Verdampfen bzw. Sublimieren von Oxalsäure ist eine empfohlene Winterbehandlung gegen die Varroamilbe, wenn Bienenvölker brutfrei oder nur offene Brut enthalten. Sie nutzt hitzeinduzierten Oxalsäure-Dampf, der Milben von den Bienen löst. Die folgende Zusammenfassung basiert auf dem offiziellen Merkblatt 1.3.3 des Schweizerischen Bienengesundheitsdienstes.



Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung

Merkblatt: 1.3.3 Verdampfen/Sublimieren von Oxalsäure

  • Sicherheitsmassnahmen: Oxalsäuredampf ist stark reizend und gesundheitsschädlich. Schutzbrille, säurefeste Handschuhe, langärmlige Kleidung und Atemschutz (z. B. FFP3-Maske) sind obligatorisch; Dämpfe nicht einatmen.
  • Material: Geeigneter Verdampfer/Sublimator (kein Kaltvernebler), Varroxal oder API-Bioxal, gittergeschützte Varroa-Unterlage, Material zum Verschluss des Fluglochs, Schutz- und Reinigungsmittel.
  • Behandlungskontext: Nur als Winterbehandlung einsetzen, wenn das Volk brutfrei ist; Behandlung wirkt nicht in verdeckelter Brut. Temperaturen für Sublimation liegen typischerweise zwischen ca. 2 °C und 10 °C.
  • Vorgehen – Kernelemente:
    • Offene Böden verschliessen; gittergeschützte Varroa-Unterlage einlegen.
    • Schutzausrüstung anlegen.
    • Verdampfer gemäss Packungsbeilage mit Oxalsäure füllen und positionieren.
    • Flugloch abdichten.
    • Sublimationsprozess entsprechend Gebrauchsanweisung durchführen.
    • Nach Beendigung des Verdampfens Flugloch noch ca. 10 Minuten geschlossen lassen.
  • Erfolgskontrolle: Fallen innerhalb von ca. 2 Wochen nach der Behandlung mehr als 500 Milben auf die Unterlage, sollte die Sublimation wiederholt werden.
  • Wichtiger Hinweis: Verdampfen/Sublimieren ist keine Diagnose-, sondern eine Varroabehandlung in brutfreien Phasen; nur einmal pro Saison anwenden, wenn nicht anders medizinisch begründet.

► PDF des offiziellen Merkblatts (DE)

► Zur offiziellen Merkblatt-Übersicht (bienen.ch)
Hinweis: Abschnitt Betriebskonzept und Merkblätter1.3.3 „Verdampfen/Sublimieren von Oxalsäure“.

Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 1.3.3. Letzte Prüfung: 01/2026.

Zurück zur Übersicht