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Pestizide, Bienen und die menschliche Gesundheit

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Pestizide wirken nicht nur dort, wo sie ausgebracht werden: Rückstände können über Luft, Staub, Wasser, Pollen, Bienenbrot und Wachs bis in den Bienenstock gelangen. Der Artikel ordnet zwei aktuelle Beiträge zu Exposition, Regulierung und Bienengesundheit ein und zeigt, welche Parallelen sich für die Schweiz ziehen lassen.

1. Das Wichtigste in Kürze

  • Pestizide zirkulieren weit über die behandelten Parzellen hinaus: Wohnräume, Stäube, Gewässer, Pollen, Bienenbrot und Wachs können Spuren davon tragen.
  • Die französischen Studien PestiLoge und PestRiv dokumentieren vor allem Expositionen; sie belegen nicht direkt ein Gesundheitsrisiko oder einen Verlust von Völkern.
  • Die Debatte um Acetamiprid zeigt, dass eine medial stark beachtete Substanz andere Risiken überdecken kann: Pyrethroide, Fungizide, Mischungen und Anwendungsbedingungen.
  • Die im Artikel besprochenen europäischen Regulierungsvorhaben werfen eine zentrale Frage auf: Welches Mass an Wirkung auf die Bienen erachtet eine Gesellschaft als «akzeptabel»?
  • Die Schweizer Daten zu Bienenbrot, Wachs und Oberflächenwasser bestätigen, dass diese Problematik auch die Bienenstände in der Schweiz und im gemässigten Europa betrifft.

2. Was die Studie zeigt

Die beiden Artikel fassen nicht eine einzelne experimentelle Studie zusammen, sondern bieten eine kritische Synthese aktueller Daten zur Pestizidexposition und zur Entwicklung des regulatorischen Rahmens.

Fragestellung. Die beiden Teile des Artikels stellen eine weit gefasste Frage: Was zeigen aktuelle Daten zur unfreiwilligen Exposition gegenüber Pestiziden, und was verändern die französischen und europäischen Regulierungsdebatten für die Bienen, die Bestäuber und die menschliche Gesundheit?

Methode. Der erste Teil stützt sich insbesondere auf zwei aktuelle französische Untersuchungen. PestiLoge hat in der Luft und im Hausstaub von Wohnungen nach Pestiziden gesucht. PestRiv hat die Exposition von Personen, die in der Nähe von Weinbergen leben, mit der Exposition von Personen verglichen, die weit entfernt von landwirtschaftlichen Kulturen wohnen. Der zweite Teil untersucht vor allem die Vorhaben zur Weiterentwicklung des europäischen Rahmens für die Pestizidbewertung, insbesondere die «einheitlichen Grundsätze» und das als Omnibus X bezeichnete Regulierungspaket.

Ergebnisse. PestiLoge zeigt, dass Wohnungen eine Mischung von Substanzen unterschiedlicher Herkunft enthalten können: landwirtschaftliche Pestizide, Haushaltsbiozide, veterinärmedizinische Antiparasitika, Mückenrepellentien und persistierende Altsubstanzen. Die Nähe zu landwirtschaftlichen Flächen ist in dieser Studie mit einem höheren Glyphosat-Gehalt im Staub verbunden. PestRiv zeigt, dass Anwohner von Weinbergen stärker exponiert sind als Nicht-Anwohner und dass diese Exposition mit den Behandlungsperioden, den ausgebrachten Mengen und der Distanz zu den Reben variiert. Diese Ergebnisse dokumentieren die Exposition; sie messen aber nicht direkt gesundheitliche Wirkungen.

Der erste Teil nutzt anschliessend die französische Kontroverse um das Duplomb-Gesetz, um zu zeigen, wie sich eine öffentliche Debatte auf eine emblematische Substanz konzentrieren kann. Der ursprüngliche Entwurf wollte das französische Verbot der Neonicotinoide aufheben; der schliesslich verabschiedete Text behielt das allgemeine Verbot bei, öffnete jedoch unter Auflagen die Tür für Ausnahmebewilligungen, insbesondere bei Fehlen wirksamer Alternativen. Der französische Verfassungsrat verwarf diese Bestimmung, sodass im Rahmen des im Artikel beschriebenen Stands die Verwendung von Neonicotinoiden und Substanzen mit vergleichbarer Wirkungsweise in Frankreich verboten bleibt.

Der Artikel hebt Acetamiprid hervor, nicht um die Substanz als harmlos darzustellen, sondern um das Risiko in seinen Kontext zu rücken. Die angegebenen LD50-Werte sind aussagekräftig: Etofenprox und Deltamethrin, zwei im Artikel erwähnte Pyrethroide, weisen LD50-Werte von etwa 0,038 und 0,0015 Mikrogramm pro Biene auf, gegenüber 8,09 Mikrogramm pro Biene für Acetamiprid. Die Botschaft lautet also nicht, Acetamiprid sei toxikologisch belanglos, sondern dass die tatsächliche Exposition, der Anwendungszeitpunkt, die Blüte, das gesammelte Wasser, die Spritzmittel-Abdrift und die übrigen Substanzen in die Analyse einbezogen werden müssen. Der zweite Teil verlagert die Diskussion auf die europäische Ebene. Er erinnert daran, dass die Honigbiene als Bestandteil der Umwelt bewertet wird und nicht als Nutztier zur Lebensmittelerzeugung. Diese Unterscheidung ist entscheidend: In der vom Artikel besprochenen regulatorischen Auslegung können bestimmte schädliche Wirkungen als für die Umwelt akzeptabel beurteilt werden. Der Artikel kritisiert insbesondere die Schwelle einer 10-prozentigen Reduktion der Grösse eines Bienenvolks, unabhängig von Jahreszeit, ursprünglicher Volksstärke und betroffener Bienenkategorie.

Die Revisionsvorhaben der einheitlichen Grundsätze sehen vor, bestimmte subletale Wirkungen, Effekte auf die Larven, das Verhalten, das Überleben und die Entwicklung der Völker besser zu dokumentieren. Der Artikel weist aber auch auf mögliche Rückschritte hin, etwa das Verschwinden der Risikobewertung des Konsums von durch Bienen aufgenommenem kontaminiertem Wasser, obwohl diese Expositionspfade am Bienenstand relevant sein können.

Das Omnibus-X-Paket wird von der Europäischen Kommission als administrative Vereinfachung dargestellt. Der Artikel sieht darin eher ein Deregulierungsrisiko: potenziell unbegrenzte Zulassungen für bestimmte Wirkstoffe, weniger systematische Neubewertungen im Lichte neuer Erkenntnisse, Erleichterungen für sogenannte Biocontrol-Substanzen und Möglichkeiten provisorischer oder stillschweigender Zulassungen. Die Kategorie «Biocontrol» wird als besonders problematisch beurteilt, wenn sie nicht nur Mikroorganismen oder einfache Naturstoffe umfasst, sondern auch Organismen aus neuen gentechnischen Verfahren, RNA-Interferenz-Moleküle oder chemisch modifizierte Stoffe natürlichen Ursprungs.

Der Artikel verortet diese Entwicklungen schliesslich in einem breiteren politischen und wirtschaftlichen Kontext: wachsendes Gewicht des europäischen Lobbyings, industrielle Konzentration im Pflanzenschutzsektor und Spannung zwischen den Umweltzielen des Green Deal und dem Willen zur regulatorischen Vereinfachung. Laut Artikel sollen die vier wichtigsten Konzerne des Pflanzenschutzsektors über die Hälfte des Weltmarkts repräsentieren, was ihren Interessen in den regulatorischen Debatten ein beträchtliches Gewicht verleiht.

Interpretation. Die beiden Texte zusammen plädieren für eine realistischere Lesart des Pestizidrisikos: Es genügt nicht, Substanz für Substanz zu argumentieren, noch sich auf akute Toxizitätstests im Labor zu beschränken. Die tatsächlichen Expositionen sind vielfältig, saisonal, an Landschaften, landwirtschaftliche Praktiken, häusliche Verwendungen und an die Matrizes gebunden, in denen sich die Substanzen anreichern – wie Wachs, Pollen oder Bienenbrot.

Lesehilfen

Exposition, Toxizität, Risiko: einige Begriffe zur Lektüre des Artikels

Exposition. Ein Volk, eine Biene oder ein Anwohner ist exponiert, wenn er mit einer Substanz in Kontakt kommt: über die Luft, den Staub, das Wasser, den Pollen, den Nektar, das Bienenbrot oder das Wachs. Eine dokumentierte Exposition bedeutet noch nicht, dass eine schädliche Wirkung nachgewiesen wäre.

Toxizität. Die Toxizität beschreibt die Fähigkeit einer Substanz, eine biologische Wirkung hervorzurufen. Sie hängt von der Dosis, vom Aufnahmeweg, von der Dauer, vom betroffenen Lebensstadium und mitunter von weiteren gleichzeitig wirkenden Stressoren ab.

Risiko. Das Risiko verbindet die Gefährlichkeit einer Substanz mit der tatsächlichen Exposition. Eine sehr toxische, aber selten anzutreffende Substanz wirft nicht dasselbe Problem auf wie eine weniger toxische, aber lange, wiederholt oder in Mischung vorhandene Substanz.

LD50. Die LD50 ist die Dosis, die in einem gegebenen Versuch 50 % der getesteten Individuen tötet. Sie ist nützlich, um akute Toxizitäten zu vergleichen, sagt aber nicht alles aus: Sie misst nicht zwingend die Wirkungen auf Orientierung, Sammeltätigkeit, Lebensdauer, Reproduktion oder Volksdynamik.

Subletale Wirkung. Eine subletale Wirkung tötet die Biene nicht unmittelbar, kann aber ihr Verhalten, ihre Entwicklung, ihr Nervensystem, ihre Physiologie, ihre Sammelfähigkeit oder die Leistung des Volkes verändern.

Spritzmittel-Abdrift. Die Abdrift bezeichnet den Transport eines Pflanzenschutzmittels über die behandelte Zone hinaus, etwa auf eine Hecke, einen Garten, eine Wiese, ein Gewässer oder einen benachbarten Bienenstand.

Bienenstockmatrix. Eine Bienenstockmatrix ist ein Probenmaterial aus oder rund um die Beute, das auf Rückstände untersucht wird: Bienen, Pollen, Bienenbrot, Wachs, Honig, Larven oder Gemüll. Jede Matrix gibt Auskunft über einen anderen Teil der Exposition.

3. Kritischer Blick

Die Stärke dieser Synthese liegt darin, Humangesundheit, Regulierung und Bienen miteinander zu verknüpfen; ihre Hauptgrenze ist, dass sie viele Expositionsdaten mobilisiert, aber weniger direkte Belege für Wirkungen auf Volksebene.

Die wichtigste Stärke dieser beiden Artikel ist, die simplifizierende Gegenüberstellung von «zugelassener Substanz» und «verbotener Substanz» zu überwinden. Sie zeigen, dass der eigentliche Einsatz in der Exposition liegt: Abdrift, Stäube, Innenraumluft, Wasser, Rückstände im Pollen, rezykliertes Wachs, Substanzmischungen und Anwendungszeitpunkt. Für die Imkerei ist dieser Ansatz nützlicher als eine auf ein einzelnes Produkt zentrierte Lesart.

Eine weitere Stärke besteht in der Erinnerung daran, dass die Bienen nicht nur in den grossen attraktiven Kulturen exponiert sind. Sie können über Beikräuter, Saumstrukturen, das gesammelte Wasser, Stäube, Wachse oder über Kulturen, die nicht stets als bedeutende Trachtquellen gelten, mit Rückständen in Kontakt kommen. Diese Idee ist besonders wichtig für Bienenstände in mosaikartigen Agrarlandschaften.

Die erste Grenze besteht darin, dass die beiden hervorgehobenen französischen Studien vor allem Expositionen dokumentieren. PestRiv schliesst nicht auf ein Gesundheitsrisiko der Anwohner; PestiLoge erlaubt ebenso wenig, eine klinische Wirkung einer bestimmten Substanz zuzuordnen. Für die Bienen reicht die blosse Anwesenheit von Rückständen in der Umwelt oder in einer Bienenstockmatrix nicht aus, um eine Vergiftung oder eine Schwächung des Volkes zu belegen.

Die zweite Grenze betrifft die Übertragbarkeit. Die Debatten um das Duplomb-Gesetz gehören in den französischen Kontext. Der europäische Rahmen beeinflusst die Schweiz, gilt dort aber nicht automatisch in gleicher Weise. In der Schweiz müssen Zulassungen, Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsbedingungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder der praktischen Anwendung im offiziellen Register der Pflanzenschutzmittel überprüft werden. Der Status einer Substanz kann sich rasch ändern.

Die dritte Grenze ist jene der Mischungen. Die Artikel betonen zu Recht, dass die Völker auf Substanzcocktails treffen. Die toxikologische Bewertung von Mischungen bleibt jedoch schwierig: Die Wirkungen können additiv, synergistisch, antagonistisch oder schlicht unbekannt sein. Dass eine Mischung nachgewiesen wird, sagt noch nichts über die wirksame Dosis aus, noch über das Bienenstadium, auf das sie wirkt, noch über die Wirkung auf das gesamte Volk.

Schliesslich ist der im ersten Teil erwähnte elsässische Fall interessant, bleibt aber vor allem ein berufliches Zeugnis. Er kann die Reflexion über die Entwicklung der weinbaulichen Praktiken nähren, darf aber nicht als wissenschaftlicher Beleg für einen generellen Rückgang der Bienensterblichkeit in Rebbergnähe dargestellt werden.

4. Was verwandte Studien zeigen

Verwandte Studien bestätigen vor allem die Realität multipler Expositionen. Die Schweizer Daten sind besonders nützlich, um die französische und europäische Debatte mit den Bienenständen unserer Regionen zu verknüpfen.

Schweizer Daten zum Bienenbrot. Schaad et al. haben Bienenbrot aus fünf Völkern eines Schweizer Bienenstands in landwirtschaftlicher Zone analysiert. Dreissig Pestizide wurden identifiziert, davon sechsundzwanzig quantifiziert. Unter den gefundenen Substanzen befanden sich namentlich Acetamiprid, Thiacloprid, mehrere Fungizide – darunter Boscalid, Cyprodinil, Difenoconazol und Trifloxystrobin – sowie Herbizide wie Prosulfocarb und Terbuthylazin. Diese Studie belegt keinen direkten Schaden an den Völkern, sie bestätigt aber, dass Bienen im Lauf der Saison eine Mischung landwirtschaftlicher Substanzen in den Bienenstand bringen können.

Pollen kann auch die Kontamination des Wachses speisen. Kast, Müller und Fracheboud haben den zeitlichen Eintrag von Pestiziden über den Pollen und ihren Verbleib im Wachs verfolgt, ebenfalls in einer Schweizer Agrarumgebung. Ihre Studie zeigt, dass mehrere im Pollen vorhandene Substanzen anschliessend im Wachs quantifizierbar sind. Lipophile Verbindungen können bei der Reinigung und beim Recycling persistieren. Für die Imkerin oder den Imker ist dieses Ergebnis wichtig: Das Wachs ist kein einfach neutraler Träger, sondern kann zu einem Akkumulationskompartiment werden.

Bienenbrot ergänzt die Gewässerüberwachung. Stalder et al. schlagen vor, Bienenbrot als terrestrischen Biomarker für die Pestizidexposition zu nutzen. In zwei Schweizer Bienenständen weisen sie einen Teil der gesuchten Substanzen im Bienenbrot nach, mit Profilen, die sich nicht stets mit den im Wasser beobachteten decken. Einige Moleküle werden von den Bienen besser erfasst als von den klassischen Gewässerüberwachungsprogrammen, insbesondere wenn ihr Umweltverhalten ihre Präsenz in Wasserproben begrenzt.

Schweizer Handelswachs enthält ebenfalls Rückstände. Marti, Kilchenmann und Kast haben schweizerische gewerbliche Mittelwände analysiert. Mehrere Rückstände wurden gefunden, insbesondere ehemalige imkerliche Akarizide wie Coumaphos und Tau-Fluvalinat, aber auch andere Substanzen wie DEET oder Piperonylbutoxid. Dies erinnert daran, dass die Exposition der Völker nicht nur aus der landwirtschaftlichen Landschaft stammt: Sie kann auch über das imkerliche Material, frühere Behandlungen und den Wachskreislauf erfolgen.

Fungizide werden von klassischen Tests nicht immer gut erfasst. Fisher et al. haben in Feldvölkern ein weit verbreitetes Fungizid getestet, Pristine®, das Boscalid und Pyraclostrobin kombiniert. Die Studie berichtet von einer dosisabhängigen Verringerung der Lebensdauer der Arbeiterinnen und der Populationsgrösse der Völker, mit Wirkungen, die bei für bestimmte landwirtschaftliche Situationen relevanten Konzentrationen beobachtet wurden. Diese Studie darf nicht mechanisch auf den Schweizer Weinberg übertragen werden, da der Kontext spezifische landwirtschaftliche Bedingungen betrifft. Sie stützt aber die Idee, dass Laborversuche, die sich vor allem auf die akute Toxizität abstützen, bestimmte Wirkungen auf Volksebene unterschätzen können.

Mischungen aus Fungiziden und Insektiziden bleiben eine sensible Zone. Die Übersichtsarbeit von Schuhmann et al. zeigt, dass bestimmte Fungizide die Toxizität von Neonicotinoiden oder Pyrethroiden für Bienen erhöhen können, insbesondere wenn die Moleküle mit den Entgiftungssystemen interferieren. Diese Literatur erlaubt nicht den Schluss, dass jedes Fungizid in jeder Situation gefährlich wäre, rechtfertigt aber, sie nicht mehr automatisch als harmlos für die Bestäuber zu betrachten.

Acetamiprid zeigt die Grenzen der alleinigen LD50-Betrachtung. Neuere Arbeiten zeigen subletale Wirkungen von Acetamiprid auf neurologische, physiologische oder verhaltensbezogene Parameter bei der Biene. Mackei et al. berichten von Störungen des Redox-Gleichgewichts im Gehirn nach subletaler Exposition; Shi et al. beschreiben Wirkungen auf die Lebensdauer und das Sammelverhalten. Diese Ergebnisse sind im Hinblick auf den Bienenstand mit Vorsicht zu interpretieren: Sie belegen für sich genommen keinen Völkerzusammenbruch unter Schweizer Bedingungen. Sie zeigen vor allem, dass die akute Toxizität das Risiko nicht erschöpfend abbildet.

Die Hummeln bestätigen die Bedeutung einer breiteren Bewertung. Nicholson et al. haben 316 Völker von Bombus terrestris an 106 landwirtschaftlichen Standorten in acht europäischen Ländern beobachtet. Die im von den Hummeln gesammelten Pollen gefundenen Pestizide waren mit einer reduzierten Leistung der Völker assoziiert, vor allem in vereinfachten und intensiv bewirtschafteten Landschaften. Diese Studie betrifft nicht die Honigbiene, sie verstärkt aber die Idee, dass die Risikobewertung auch Nicht-Apis-Bestäuber, Landschaften und das Monitoring nach Zulassung berücksichtigen muss.

Alpine Wein- und Obstbaulandschaften liefern übereinstimmende Signale. In Südtirol haben Cech et al. die Kontamination nicht landwirtschaftlicher Flächen in der Nähe von Obstanlagen und Weinbergen untersucht. Massnahmen zur Reduktion der Abdrift scheinen bestimmte Kontaminationsgrade gesenkt zu haben, ohne die potenziellen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu beseitigen. Dieser Kontext ist nicht schweizerisch, liegt aber geografisch und agronomisch nahe an bestimmten Alpenregionen mit Dauerkulturen.

Schweizer Gewässer erzählen eine vergleichbare Geschichte. Moschet et al. haben gezeigt, dass ein breites Pestizid-Screening in Schweizer Fliessgewässern deutlich mehr Substanzen erfasst als auf wenige Moleküle beschränkte Überwachungen. Spycher et al. betonen jüngst, dass die europäischen Strategien zur Pestizidüberwachung in Gewässern heterogen bleiben, während die Schweiz eine stärker formalisierte Verbindung zwischen chemischem Monitoring und Regulierung entwickelt hat. Dies ersetzt nicht die imkerliche Überwachung, bestätigt aber die Bedeutung eines breiten Umweltansatzes.

5. Was bedeutet das für den Bienenstand?

Für den Schweizer oder den im gemässigten Europa gelegenen Bienenstand lautet die praktische Botschaft: beobachten, dokumentieren, das Wachs erneuern und mit den benachbarten Betrieben in Dialog treten – ohne aus einem einzelnen Rückstand vorschnelle Schlüsse zu ziehen.
  • Ein Bienenstand in der Nähe von Reben, Obstanlagen, Gemüsebaukulturen oder Ackerbaukulturen verdient besondere Aufmerksamkeit während der Behandlungsperioden. Das bedeutet nicht, dass solche Standorte systematisch zu vermeiden wären, sondern dass das Pestizidrisiko in die Standortwahl, in die Beobachtung der Völker und in den Dialog mit den Betreibern einzubeziehen ist.
  • Die Anwesenheit von Rückständen im Pollen, im Bienenbrot oder im Wachs muss mit Vorsicht interpretiert werden. Sie signalisiert eine Exposition, nicht zwangsläufig eine Vergiftung. Bei ungewöhnlicher Mortalität müssen die Rückstände mit weiteren Anzeichen abgeglichen werden: akute Mortalität vor den Beuten, abweichendes Verhalten, Behandlungszeitpunkt, Wetter, benachbarte Kultur und Gesundheitszustand der Völker.
  • Die Wachsführung bleibt ein konkreter Hebel. Die Schweizer Studien bestätigen, dass bestimmte Substanzen sich im Wachs anreichern und das Recycling überdauern können. Eine regelmässige Wabenerneuerung, das Aussortieren zweifelhafter Wachse und Vorsicht bei sehr alten oder stark kontaminierten Wachsen erscheinen mit diesen Ergebnissen vereinbar.
  • Fungizide dürfen nicht ignoriert werden. Auch wenn sie nicht dazu konzipiert sind, Insekten zu töten, können einige zu subletalen Wirkungen oder zu Interaktionen mit Insektiziden beitragen. Diese Vorsicht ist insbesondere in der Nähe intensiv behandelter Dauerkulturen wichtig.
  • Für stark diskutierte Substanzen wie Acetamiprid muss der Schweizer Imker die aktuelle Lage in den offiziellen Registern überprüfen, bevor er Schlüsse zieht. 
  • Bei Verdacht auf eine Vergiftung ist die Situation rasch zu dokumentieren: Datum, Ort, Fotos, Wetter, benachbarte Kulturen, allenfalls beobachtete Produkte, Symptome und Entwicklung der Völker. Die praktische Verbindung verläuft direkt zum Schweizer Protokollblatt für Bienenvergiftungen, das hilft, Beobachtungen und Probenahmen festzuhalten.

Den Originalartikel lesen

Kievits J., 2026, «Pesticides, abeilles et santé humaine : des cadres réglementaires en mutation. Partie I, la situation nationale», La Santé de l’Abeille, Nr. 331, Januar-Februar 2026, S. 63-74.

Kievits J., 2026, «Pesticides, abeilles et santé humaine : des cadres réglementaires en mutation. Partie II, la situation européenne», La Santé de l’Abeille, Nr. 333, Mai-Juni 2026, S. 52-65.

 

Zum Weiterlesen auf ApiSavoir

 

Literatur

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Mackei M., Huber F., Sebők C., Vörösházi J., Tráj P., Márton R. A., Horváth E., Neogrády Z. & Mátis G., 2024, «Unraveling the acute sublethal effects of acetamiprid on honey bee neurological redox equilibrium», Scientific Reports, 14.

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Autor
Janine KIEVITS
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