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Merkblatt: 4.9.1 Wandern mit Bienen

Das Wandern mit Bienenvölkern ermöglicht die gezielte Nutzung unterschiedlicher Trachtangebote im Jahresverlauf, stellt jedoch erhöhte Anforderungen an Planung, Organisation und Sorgfalt. Das offizielle Merkblatt 4.9.1 des Schweizerischen Bienengesundheitsdienstes beschreibt die Voraussetzungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Grundsätze für das sichere und verantwortungsvolle Wandern mit Bienen.


Offizielles Merkblatt – Kurzfassung

Merkblatt: 4.9.1 Wandern mit Bienen

  • Grundsatz: Wandern bezeichnet das zeitlich begrenzte Verstellen von Bienenvölkern an andere Standorte zur Nutzung spezieller Trachten.
  • Ziele:
    • Nutzung zusätzlicher oder später Trachtquellen.
    • Verbesserung von Honigertrag und Volksentwicklung.
  • Voraussetzungen:
    • Gesunde und stabile Völker.
    • Sorgfältige Planung des Wanderstandortes.
    • Einhaltung der geltenden Vorschriften und Meldepflichten.
  • Durchführung:
    • Sicheres Verschliessen der Beuten vor dem Transport.
    • Schonender Transport ohne Überhitzung oder Erschütterungen.
    • Rasche Öffnung der Fluglöcher nach dem Aufstellen.
  • Hinweis:
    • Unzureichende Vorbereitung kann zu Stress, Verlusten oder Krankheitsverschleppung führen.

► PDF des offiziellen Merkblatts (DE)

► Zur offiziellen Merkblatt-Übersicht (bienen.ch)
Hinweis: Abschnitt Standort & Wandern4.9.1 „Wandern mit Bienen“.

Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 4.9.1. Letzte Prüfung: 01/2026.


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