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Merkblatt: 4.4.1 Waben einschmelzen

Das kontrollierte Einschmelzen von Waben (z. B. aus Brutwaben oder Drohnenrahmen) dient der Entnahme von Wachs oder zur Aufbereitung von Altmaterial. Richtig gemacht, reduziert es Verunreinigungen und erleichtert die Verarbeitung von Bienenwachs. Die folgende Kurzfassung basiert auf dem offiziellen Merkblatt 4.4.1 (BGD/SSA).



Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung

Merkblatt: 4.4.1 Waben einschmelzen

  • Zweck: Waben einschmelzen zur Reinigung und Gewinnung von Bienenwachs, Entnahme unerwünschter Stoffe (z. B. Propolin), Gesundheits- und Hygieneaspekte beachten.
  • Material: Einschmelzgefäss oder Wachsschmelzer, hitzebeständiger Untergrund, Gitter oder Sieb zur Fixierung der Wabenstücke, geeignetes Auffanggefäss für geschmolzenes Wachs, Kessel oder Wasserbad zur indirekten Erwärmung, Schutzkleidung (Schutzbrille, hitzebeständige Handschuhe, langärmlige Kleidung).
  • Allgemeines Vorgehen:
    • Wabenreste in geeignete Stücke schneiden.
    • Indirekte Erwärmung über Wasserbad oder Dampfschmelzer bevorzugt, um Überhitzung und Verbrennen zu vermeiden.
    • Wachs abtropfen und durch ein feines Sieb/Gitter filtern, um Verunreinigungen (Propolin, Fremdstoffe) zu entfernen.
    • Beim Erhitzen niemals Flammenkontakt mit Wachs – Brandgefahr.
  • Sicherheits- & Hygienehinweise:
    • Nie ohne Schutzkleidung arbeiten (heiße Materialien und Spritzer vermeiden).
    • Keine offenen Flammen unter der Schmelze; kontrollierte Temperaturführung.
    • Arbeitsplatz gut belüften (Gerüche und Dämpfe vermeiden).
  • Entsorgung / Weiterverarbeitung:
    • Rückstände (z. B. Wabengranulat) fachgerecht kompostieren oder gemäss lokalen Entsorgungsrichtlinien abgeben.
    • Geprüftes Wachs kann in Formen gegossen oder zur Weiterverarbeitung bereitgestellt werden.

► PDF des offiziellen Merkblatts (DE)

► Zur offiziellen Merkblatt-Übersicht (bienen.ch)
Hinweis: Abschnitt Betriebskonzept und Merkblätter4.4.1 „Waben einschmelzen“.

Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 4.4.1. Letzte Prüfung: 01/2026.

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