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Merkblatt: 4.2 Fütterung

Die Fütterung ist ein zentrales Element der Betriebsführung und dient dazu, Versorgungsengpässe auszugleichen sowie die Entwicklung und Überwinterungsfähigkeit der Bienenvölker sicherzustellen. Zeitpunkt, Menge und Art des Futters müssen an die Volksstärke und die Jahreszeit angepasst werden. Die folgenden Hinweise basieren auf dem offiziellen Merkblatt 4.2 des Schweizerischen Bienengesundheitsdienstes (BGD).



Offizielles Merkblatt (BGD) – Kurzfassung

Merkblatt: 4.2 Fütterung

  • Definition: Unter Fütterung versteht man die gezielte Gabe von Ersatznahrung, um den Energie- und Nährstoffbedarf eines Bienenvolkes sicherzustellen.
  • Ziele der Fütterung:
    • Sicherung des Überlebens bei Trachtmangel.
    • Unterstützung der Brutentwicklung.
    • Aufbau ausreichender Winterreserven.
  • Formen der Fütterung:
    • Reizfütterung zur Anregung der Brutaktivität.
    • Erhaltungsfütterung bei akuten Trachtlücken.
    • Auffütterung zur Vorbereitung der Überwinterung.
  • Geeignete Futtermittel:
    • Zuckerlösungen und Sirupe gemäss Merkblatt.
    • Futterteig in speziellen Situationen.
    • Kein Honig unbekannter Herkunft.
  • Wichtige Hinweise:
    • Fütterung an Volksstärke und Jahreszeit anpassen.
    • Räuberei vermeiden.
    • Futtervorräte regelmässig kontrollieren.

► PDF des offiziellen Merkblatts (DE)

► Zur offiziellen Merkblatt-Übersicht (bienen.ch)
Hinweis: Abschnitt Betrieb & Organisation4.2 „Fütterung“.

Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 4.2. Letzte Prüfung: 01/2026.

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ApiService
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