Merkblatt: 4.2 Fütterung
Die Fütterung ist ein zentrales Element der Betriebsführung und dient dazu, Versorgungsengpässe auszugleichen sowie die Entwicklung und Überwinterungsfähigkeit der Bienenvölker sicherzustellen. Zeitpunkt, Menge und Art des Futters müssen an die Volksstärke und die Jahreszeit angepasst werden. Die folgenden Hinweise basieren auf dem offiziellen Merkblatt 4.2 des Schweizerischen Bienengesundheitsdienstes (BGD).
Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung
Merkblatt: 4.2 Fütterung (V 2212)
- Ziel: Die Völker sollen auch bei umweltbedingten Schwankungen des natürlichen Nektarangebotes jederzeit das nötige Futter vorfinden. Nach der ersten Honigernte wird genügend Futter belassen, damit eine fehlende Zwischentracht mit eigenen Vorräten überbrückt werden kann.
- Gute imkerliche Praxis: Verabreichtes Futter darf den Honig nicht verfälschen. Vor oder während der Tracht wird kein Zuckerwasser verfüttert. Flüssigfütterung eignet sich nach der Honigernte zum Aufbau der Wintervorräte und zum Aufbau von Jungvölkern; zur Reduktion der Raubgefahr soll nur abends gefüttert werden.
- Notfütterung: Während einer fehlenden Zwischentracht darf ausschliesslich Futterteig oder Honig aus der eigenen Imkerei verwendet werden. Betriebsfremder Honig birgt die Gefahr einer Krankheitsübertragung.
- Tracht und Umgebung: Das natürliche Nahrungsangebot richtet sich nach der nahen Umgebung des Bienenstandes. Der Imker kann die Umgebung durch die Wahl des Standortes und bienengerechte Trachtpflanzen beeinflussen. Als Beispiel für das Mittelland nennt das Merkblatt frühe Trachten mit Hasel und Weiden, Haupttrachten mit Obst, Löwenzahn und Raps, eine Trachtlücke im Juni sowie spätere Angebote aus Wald, Blatt, Beeren, Gründüngung und Efeu.
- Haupt-Futtertypen: Die Bienen benötigen Eiweiss in Form von Pollen für die Aufzucht der Jungbienen sowie Kohlenhydrate in Form von Nektar oder Honigtau beziehungsweise aus Honig, Zuckerwasser oder Futterteig, die von adulten Bienen in Energie umgewandelt werden.
- Sommer/Herbst – Auffütterung: Nach der Sommer-Honigernte wird der entnommene Honig durch Zuckerwasser ersetzt, das von den Bienen umgearbeitet und als Wintervorrat eingelagert wird. Ein Wirtschaftsvolk benötigt etwa 20 kg Winterfutter. Eine beidseitig komplett volle Brutraumwabe enthält im Dadant-Magazin rund 4 kg, im Schweizerkasten rund 3 kg Futter. Fehlen zum Beispiel 10 kg Wintervorräte, empfiehlt das Merkblatt Zuckerwasser 1:1 (ca. 17 Liter), Zuckerwasser 3:2 (ca. 14 l) oder Invert-Futtersirup mit 72% Trockensubstanz (12 l).
- Frühjahr – Futterkontrolle: Im Frühling sollen die Futtervorräte kontrolliert werden. Befinden sich die Bienen direkt unter den Deckbrettchen oder Deckeln, kann dies auf Futtermangel hinweisen. In diesem Fall werden leere Futterwaben entfernt und durch volle ersetzt; stehen keine Reserve-Futterwaben zur Verfügung, muss Futterteig direkt auf die Wabenschenkel aufgelegt werden, damit die Bienen ihn mithilfe des Kondenswassers aus der darunterliegenden Brut aufnehmen können.
► PDF des Merkblatts auf bienen.ch direkt öffnen
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Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 4.2 (V 2212). Letzte Prüfung: 01/2026.
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