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Merkblatt: 4.11 Kauf/Verkauf von Bienen

Der Kauf und Verkauf von Bienenvölkern ist in der praktischen Imkerei ein wichtiger Vorgang, der tierwohlgerecht, rechtlich korrekt und gut dokumentiert erfolgen soll. Die nachfolgende Kurzfassung basiert auf dem offiziellen Merkblatt 4.11 des Schweizerischen Bienengesundheitsdienstes und verweist auf die Originalquelle zur Vertiefung.



Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung

Merkblatt: 4.11 Kauf/Verkauf von Bienen

  • Grundsatz: Bienenvölker dürfen nur gesund, sauber und mit Wissen über Gesundheitsstatus, Herkunft und Behandlungshistorie verkauft bzw. gekauft werden. Die Verantwortung liegt beim Verkäufer und Käufer, einen fairen und transparenten Übergang zu gewährleisten.
  • Pflichten des Verkäufers:
    • Kenntnis des Gesundheitsstatus des Volkes (z. B. Varroa-Behandlung, Krankheitsfreiheit).
    • Vollständige Angaben zu Alter der Königin, Stärke des Volkes, Futterstand und allfälligen Besonderheiten.
    • Dokumentation über durchgeführte Behandlungen und allfällige Auffälligkeiten.
  • Pflichten des Käufers:
    • Prüfung des angebotenen Volkes vor dem Kauf (Gesundheitszustand, Anzahl Bienen, Brutbilder).
    • Klärung der Preisvereinbarung und Übergabemodalitäten.
    • Kontrolle nach dem Kauf auf Gesundheit und Eingliederung in die bestehende Imkerei.
  • Vertrag & Dokumentation: Kauf/Verkauf sollte schriftlich oder zumindest mit klarer Dokumentation erfolgen (z. B. Kaufvertrag, Übergabeprotokoll), inklusive Angaben zu Ort, Datum, beteiligten Parteien und Zustand des Volkes.
  • Tiergesundheit & Pflicht zur Meldung: Vor dem Transport und Verkauf muss der Verkäufer bestätigen, dass das Volk frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die aktuellen kantonalen/überkantonalen Meldepflichten sind zu kennen und einzuhalten; allfällige Tierseuchen oder Verdachtsfälle sind den Behörden zu melden.
  • Transport & Übernahme: Beim Transport sind Ruhe und Sicherheit der Tiere zu gewährleisten (ausreichende Fütterung, Sicherung der Zarge, Flugloch verschlossen solange unterwegs, Schutz vor Erschütterung).
  • Haftung: Verkäufer und Käufer klären im Vorfeld Haftungsfragen (z. B. Gesundheit, Königinnenverlust, Futterstand) schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden.

► PDF des offiziellen Merkblatts (DE)

► Zur offiziellen Merkblatt-Übersicht (bienen.ch)
Hinweis: Abschnitt Betriebskonzept und Merkblätter4.11 „Kauf/Verkauf von Bienen“.

Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 4.11. Letzte Prüfung: 01/2026.

Autor
ApiSavoir
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