iManagement

Newletter abonnieren

powered by dodeley

Merkblatt: 4.10 Bienen beruhigen

Das sachgemässe Beruhigen von Bienen erleichtert die Arbeit am Bienenvolk und reduziert Stress für Mensch und Tier. Die nachfolgende Kurzfassung basiert ausschließlich auf dem offiziellen Merkblatt 4.10 des Schweizerischen Bienengesundheitsdienstes und verweist auf die vollständigen PDFs.



Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung

Merkblatt: 4.10 Bienen beruhigen

  • Grundprinzip: Bienen lassen sich beruhigen, indem ihre natürlichen Reaktionen auf Honigduft und Rauch genutzt werden. Ruhiges Arbeiten am Volk reduziert Stiche und hilft der Biene, ihren Orientierungssinn zu behalten.
  • Material: Smoker mit trockenem, gut rauchenderem Material (z. B. Holzwolle, Pappestreifen, trockenes Gras); Imkerstockmesser, Wasser oder Honigwassergemisch (zum Reinigen und Nachbehandeln).
  • Rauchtechnik: Leichtes, kühles Rauchen – nicht „vernebeln“. Ziel ist, Bienen nicht dunkel zu machen oder zu überhitzen; nur kurze Stösse vor dem Öffnen, im Flugloch und auf die oberen Rähmchenkanten. Zu viel Rauch führt zu erhöhter Unruhe.
  • Honigduft: Beim Öffnen der Wintertraube bzw. entdeckelten Honigwaben kann Honigduft als natürliches „Beruhigungsmittel“ wirken, weil Bienen sich darauf konzentrieren, die Nahrung zu schützen. Nasses Werkzeug mit Honigwasser-Tropfen kann lokal helfen, Bienen zu bannen, lenkt aber gleichzeitig ihre Aufmerksamkeit auf Futter statt Angriff.
  • Körperhaltung: Ruhige Bewegungen, nicht hastig; Bienen nicht einklemmen oder stossen; beim Arbeiten Rücksicht auf Bienen und Brut. Wildes Schütteln/Schlagen erzeugt beim Volk sofort Alarm und verstärkt Verteidigungsverhalten.
  • Temperatur & Zeit: Am besten bei wärmeren Temperaturen und guter Wetterlage arbeiten; bei Kälte sind Bienen weniger mobil und empfindlicher für Stress.

► PDF des offiziellen Merkblatts (DE)

► Zur offiziellen Merkblatt-Übersicht (bienen.ch)
Hinweis: Abschnitt Betriebskonzept und Merkblätter4.10 „Bienen beruhigen“.

Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 4.10. Letzte Prüfung: 01/2026.

Autor
apiservice
Zurück zur Übersicht