Merkblatt: 2.2 Sauerbrut (Europäische Faulbrut)
Die Sauerbrut (Europäische Faulbrut) ist eine bakterielle Brutkrankheit, bei der Larven meist noch vor der Zellverdeckelung absterben. Das offizielle Merkblatt 2.2 des BGD / SSA beschreibt typische Anzeichen wie lückenhafte Brut, verfärbte Larven, Zündholzprobe und charakteristischen Geruch. Es weist zudem darauf hin, dass es sich um eine meldepflichtige Tierseuche handelt und dass unverzüglich der Bieneninspektor beizuziehen ist.
Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung
Merkblatt: 2.2 Sauerbrut (Europäische Faulbrut) (V 2402)
- Ziel: Das Merkblatt beschreibt Aussehen, Diagnose, Vorgehen, Vorbeugung, Bekämpfung und Sanierung der Sauerbrut.
- Allgemein: Die Sauerbrut ist eine Bakterienkrankheit. Der Erreger kann Monate oder sogar Jahre aktiv bleiben; erwachsene Bienen erkranken nicht, können den Erreger aber tragen.
- Übertragung: Die Übertragung von Volk zu Volk kann durch Bienen erfolgen, etwa bei Räuberei, Verflug und Drohnen, sowie durch den Imker, etwa bei Wabentausch, Volksvereinigung, infiziertem Honig, verseuchtem Material oder ungenügend sterilisiertem Wachs.
- Diagnose: Genannt werden lückenhafte Brut, schlaffe gelblich bis bräunliche Larven, verdrehte Larven in den Zellen, oft säuerlicher Geruch, eine schleimige Masse mit wenig Fadenziehen bei der Zündholzprobe sowie schwarzbraune bis schwarze Larvenrückstände, die sich leicht entfernen lassen.
- Wichtig: Es handelt sich um eine meldepflichtige Tierseuche. Unverzüglich ist der Bieneninspektor (AFA BI) beizuziehen.
- Vorbeugung: Das Merkblatt nennt unter anderem die regelmässige Kontrolle des Brutbildes, das Auflösen schwacher Völker, genügend Futter, das Vermeiden von Räuberei, keine Verfütterung von betriebsfremdem Honig, Varroabekämpfung nach Konzept sowie regelmässige Wabenerneuerung.
- Bekämpfung: Es gibt kein Mittel, um die Sauerbrut zu heilen. Völker mit Krankheitssymptomen werden durch den Bieneninspektor abgeschwefelt.
- Sanierung: Die Vorgaben des Bieneninspektors sind strikt einzuhalten. Abgetötete Bienen sowie Brut- und Futterwaben müssen bienendicht verpackt direkt der Kehrichtverbrennungsanlage zur Verbrennung übergeben werden; unter Anordnung des Kantonstierarztes können symptomfreie Völker mittels offenem oder geschlossenem Kunstschwarmverfahren teilsaniert werden.
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Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 2.2 (V 2402). Letzte Prüfung: 01/2026.
Mehr erfahren:
- Merkblatt: 2 Krankheiten und Schädlinge
- Bienenkrankheiten erkennen
- Leitfaden zur Bienengesundheit
- Merkblatt: 4.1 Hygiene
- Merkblatt: 4.7.2 Völker eliminieren
- Merkblatt: 1.4.2 Kunstschwarm




