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Merkblatt: 1.7.2. Varroa-Notbehandlung im CH-Kasten

Die Varroa-Notbehandlung im CH-Kasten ist eine Massnahme für stark belastete Völker, die innert Tagesfrist entmilbt werden sollen. Das offizielle Merkblatt 1.7.2 des BGD / SSA beschreibt dazu ein Vorgehen, das der Technik des Königinnen-Kunstschwarms entspricht: Das Volk wird auf Neubau gesetzt. Grundlage für das Eingreifen sind der natürliche Milbenfall, die brutfreie Behandlung mit Oxalsäure und ein konsequentes Ersetzen des Wabenmaterials.

Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung

Merkblatt: 1.7.2 Varroa-Notbehandlung im CH-Kasten (V 2402)

  • Ziel: Ein zu stark mit Varroa belastetes Volk innert Tagesfrist entmilben.
  • Die angewandte Technik entspricht derjenigen des Königinnen-Kunstschwarms; das Volk wird auf Neubau mit Mittelwänden einlogiert.
  • Das Merkblatt sieht ein imkerliches Eingreifen je nach natürlichem Milbenfall pro Tag vor; als Sofortmassnahmen nennt es die Notbehandlung, die Bildung eines Fluglings zur Verwertung der Brut mit abschliessender Oxalsäure-Sprühbehandlung oder den sofortigen Start der Sommerbehandlung.
  • Die Oxalsäure-Behandlung im brutfreien Zustand, also ohne verdeckelte Brut, zerstört rund 90 % der Milben.
  • Für eine bestmögliche Wirksamkeit sollte die Notbehandlung bei geringem Bienenflug durchgeführt werden; sämtliches Wabenmaterial wird aus dem betroffenen Volk entfernt und eingeschmolzen.
  • Nach dem längsten Tag wird empfohlen, zur Sicherung einer genügenden Eiweissversorgung 1–2 brutfreie Pollen-/Futterwaben zu belassen oder nach dem Ausbau der Mittelwände wieder einzuhängen.
  • Zum Vorgehen gehören insbesondere: Honigraum entfernen und Flugloch schliessen, alle Waben in den Wabenknecht hängen, Königin suchen und in einen Zusetzer mit Futterteigverschluss sperren, Bienen auf den alten Waben mit Oxalsäure besprühen, sauberen Kasten mit Mittelwänden bestücken und alle Bienen in den sauberen Kasten wischen.
  • Danach wird das Flugloch wieder geöffnet und eng gehalten, das Volk ohne Unterbruch gefüttert, alle alten Waben inklusive verdeckelter Brut eingeschmolzen und das Volk spätestens 7 Tage nach dem Einlogieren auf Weiselrichtigkeit kontrolliert.
  • Die weiteren Behandlungen sind wie bei den übrigen Völkern nach Varroakonzept BGD durchzuführen.

► PDF des Merkblatts auf bienen.ch direkt öffnen
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Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 1.7.2 (V 2402). Letzte Prüfung: 01/2026.


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