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Merkblatt: 1.6.4 Komplette Brutentnahme

Die komplette Brutentnahme ist eine biotechnische Massnahme zur Reduktion der Varroabelastung ohne direkten Einsatz von Varroaziden. Das Verfahren greift gezielt in den Brutzyklus ein und setzt stabile, leistungsfähige Völker voraus. Die folgenden Hinweise basieren ausschliesslich auf dem offiziellen Merkblatt 1.6.4 des Schweizerischen Bienengesundheitsdienstes.



Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung

Merkblatt: 1.6.4 Komplette Brutentnahme (V 2505)

  • Definition: Die komplette Brutentnahme bezeichnet die vollständige Entfernung aller Brutwaben aus einem Wirtschaftsvolk, um den Varroabefall deutlich zu reduzieren.
  • Ziel: Biotechnische Senkung der Varroapopulation durch Unterbrechung des Brutzyklus ohne Einsatz von chemischen Varroaziden.
  • Voraussetzungen:
    • Anwendung nur bei ausreichend starken und gesunden Völkern.
    • Ausreichende natürliche Tracht oder gesicherte Fütterung muss gewährleistet sein.
  • Wirkung auf das Volk:
    • Starke Reduktion des Varroabefalls durch Entfernung der gesamten Brut.
    • Kurzfristige Brutpause im Wirtschaftsvolk.
    • Stabilisierung der Volksgesundheit bei korrekter Durchführung.
  • Vorgehen:
    • Alle Brutwaben werden vollständig aus dem Volk entnommen.
    • Ersatz durch Mittelwände oder ausgebaute Leerwaben.
    • Sicherstellung der Futterversorgung nach der Massnahme.
    • Weiterverwendung der entnommenen Brut gemäss Merkblatt, z. B. zur Bildung von Brutablegern.
  • Wichtiger Hinweis:
    • Die Methode darf nur bei genügend starken Völkern angewendet werden.

► PDF des offiziellen Merkblatts (DE)

► Zur offiziellen Merkblatt-Übersicht (bienen.ch)
Hinweis: Abschnitt Biotechnische Massnahmen1.6.4 „Komplette Brutentnahme“.

Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 1.6.4 (V 2505). Letzte Prüfung: 01/2026.

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