Merkblatt: 4.7.1 Völker vereinigen
Das Zusammenführen (Vereinen) von Bienenvölkern ist eine Praxis, um schwache Völker zu stärken oder Verluste zu kompensieren. Sie sollte gezielt, bienengerecht und unter Berücksichtigung von Volksstärke, Jahreszeit und Bienenvitalität erfolgen. Diese Kurzfassung basiert auf dem offiziellen Merkblatt 4.7.1 des Schweizerischen Bienengesundheitsdienstes.
Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung
Merkblatt: 4.7.1 Völker vereinigen
- Zweck: Schwache oder stark verlustreiche Völker durch Vereinigung mit anderen Völkern stärken oder Verluste kompensieren.
- Grundprinzip: Beim Vereinen werden zwei oder mehrere Völker oder Schwarmgruppen so zusammengeführt, dass sie als ein gemeinsames, stärkeres Volk weiterbestehen.
- Anwendungszeitpunkt: Geeignet vor allem in Phasen mit ausreichender Futterversorgung und milder Witterung. Nicht zwingend im Hochwinter oder bei extremen Wettersituationen.
- Methoden der Vereinigung:
- Trennung durch Gitter: Völker werden nebeneinander platziert und durch ein Käfig- oder Trennblech (Gitter) getrennt, bis sie sich gegenseitig „geruchlich akzeptieren“.
- Direktes Vereinen: Wenn die Akzeptanz sicher erscheint (z. B. bei geringem Aggressionsverhalten), können Völker direkt ohne Trennmittel zusammengeführt werden.
- Rauch & Futter: Leichtes Rauchen vor dem Vereinen kann die Akzeptanz verbessern; gegebenenfalls zusätzliche Futtergabe zur Stabilisierung.
- Vorgehen – Kernelemente:
- Alte Königinnen identifizieren und entscheiden, welche Königin im vereinten Volk bleiben soll.
- Völker vor dem Vereinen beruhigen (leichter Rauch, Ruhe).
- Völker entweder mittels Gittertrennung nebeneinander setzen oder – falls direkt – vorsichtig zusammenführen.
- Nach dem Vereinen Fluglochführung und Futterstand beobachten; bei Bedarf Futter ergänzen.
- Tipps & Hinweise:
- Aggressives Verhalten von Völkern vorher beobachten; bei starker Unruhe Gittertrennung bevorzugen.
- Vereinigung nicht bei extremem Wetter oder Futterknappheit durchführen.
- Nach dem Vereinen regelmässig Kontrolle durchführen (Futter, Brut, Volkseindruck).
► PDF des offiziellen Merkblatts (DE)
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Hinweis: Abschnitt Gesundheit & Bestandesführung → 4.7.1 „Völker vereinigen“.
Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 4.7.1. Letzte Prüfung: 01/2026.


