Merkblatt: 1.6.6. Befallsorientierte Varroabehandlung

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Die befallsorientierte Varroabehandlung (Juli bis September) weicht gemäss offiziellem Merkblatt 1.6.6 vom Varroakonzept 1.1 ab und richtet sich an Imkerinnen und Imker, die nur bei Bedarf behandeln möchten. Voraussetzung ist eine monatliche, sorgfältige Erhebung des natürlichen Milbenfalls und die individuelle Beurteilung jedes Volkes. Die nachfolgende Kurzfassung basiert ausschliesslich auf dem offiziellen Merkblatt (BGD/SSA).
Offizielles Merkblatt (BGD / SSA) – Kurzfassung
Merkblatt: 1.6.6 Befallsorientierte Varroabehandlung (V 2601)
- Ziel: Reduktion der Anzahl Sommerbehandlungen bei Völkern mit tiefem Varroabefall, ohne höhere Winterverluste in Kauf nehmen zu müssen; zudem kann der Ansatz helfen, Völker zu erkennen, die Varroa besser unter Kontrolle halten.
- Voraussetzung: Monatliche, sorgfältige Erhebung des natürlichen Milbenfalls (Merkblatt 1.5.1.); jedes Volk muss im Sommer individuell beurteilt und bei Bedarf behandelt werden.
- Vorgehen (aus dem Merkblatt):
- Frühling: Drohnenschnitt und Jungvolkbildung (Varroakonzept 1.1.).
- Ende Mai: Natürlichen Milbenfall erheben (Varroakonzept 1.1.).
- Ende Juni/Anfang Juli bis September: im Minimum einmal pro Monat während mindestens 7 Tagen den natürlichen Milbenfall erheben (Merkblatt 1.5.1.) und bei Überschreiten des Grenzwertes (Darstellung Seite 2) Behandlung innert Wochenfrist durchführen.
- Ende Oktober: Natürlichen Milbenfall erheben (Varroakonzept 1.1.).
- November/Dezember: Winterbehandlung bei Brutfreiheit (Varroakonzept 1.1.).
- Übersicht (Auszug der im Merkblatt genannten Entscheidpunkte):
- Mai: bei mehr als 3 Milben pro Tag ➔ Notbehandlung.
- Juni: bei mehr als 5 Milben pro Tag ➔ Behandlung.
- August/September: falls im Vormonat keine Behandlung und mehr als 2 Milben pro Tag ➔ Behandlung.
- Oktober: bei mehr als 5 Milben pro Tag ➔ sofortige Behandlung mit Oxalsäure.
- Januar: fallen innert 2 Wochen nach der Winterbehandlung über 500 Milben ➔ Winterbehandlung wiederholen (Sprühen oder Verdampfen).
- Wichtige Punkte (aus dem Merkblatt):
- Für die Behandlung im Juli kommen Methoden mit oder ohne Ameisensäure in Frage; spätere Sommerbehandlungen sind ausschliesslich mit Ameisensäure durchzuführen.
- Der Milbenfall bis 2 Wochen nach Behandlungsende gilt als Behandlungstotenfall; die Erhebung des natürlichen Milbenfalls darf erst danach erfolgen, da sonst Auszählung und Behandlungsentscheid verfälscht werden.
- Für das verlässliche Auszählen des natürlichen Milbenfalls wird eine gittergeschützte, ameisenfreie Varroa-Unterlage vorausgesetzt (Merkblatt 1.5.1.).
- Anker (wörtlich/aus dem PDF):
- Abschnittstitel: „Wichtige Punkte:“
- Warnhinweis-Satz: „Die Erhebung des natürlichen Milbenfalls darf erst danach erfolgen, da sonst die Auszählung und der Entscheid zum Behandeln verfälscht werden.“
- Vorgehenssatz: „… während mindestens 7 Tagen den natürlichen Milbenfall erheben (Merkblatt 1.5.1.) und bei Überschreiten des Grenzwertes … Behandlung innert Wochenfrist durchführen.“
► PDF des Merkblatts auf bienen.ch direkt öffnen
Falls der Link nicht mehr aktiv ist: ► Zur offiziellen Merkblatt-Übersicht (bienen.ch)
Zusammenfassung auf Basis des Merkblatts 1.6.6 (V 2601). Letzte Prüfung: 01/2026.
Mehr erfahren:
- Merkblatt 1.1 : Varroa-Konzept
- Merkblatt : 1.5.1 Messung des natürlichen Milbenfalls
- Merkblatt : 1.4.1 Ausschneiden der Drohnenbrut
- Varroa-Bekämpfung: die sommerliche Brutunterbrechung
- Merkblatt : 1.3.3 Sublimation von Oxalsäure

