4.7.2 Abtöten von Bienenvölkern
Ist ein Bienenvolk von einer unheilbaren Krankheit betroffen oder stark geschwächt, muss es eliminiert werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Bekämpfung und Prävention von Epizootien bzw. Krankheiten. Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit ist vor der Eliminierung des Volkes der Bieneninspektor zu informieren.




