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4.10 Die Bienen beruhigen

Imkerinnen und Imker sind verpflichtet, ihre Völker fachgerecht zu pflegen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sie gesund zu erhalten (BLV Art. 59 Abs. 1). Entsprechend führen sie regelmäßige Kontrollen durch. Dabei müssen alle Waben kontrolliert werden. Das Volk wird vollständig auseinandergenommen und anschließend wieder zusammengesetzt. Bereiten Sie die Völkerkontrolle im Voraus vor, damit die Beuten nicht unnötig lange geöffnet bleiben. Achten Sie bei der Durchsicht der Völker darauf, ruhig zu arbeiten. Gestresste Imker haben gestresste Bienen.

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apiservice
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